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Allgemeine Reisebedingungen RUF DER WALE

RUF DER WALE bittet Sie, die nachfolgenden Reisebedingungen aufmerksam zu lesen. Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die Reisebedingungen an, welche die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-m BGB sowie die Informationsschriften, die RUF DER WALE als Reiseveranstalter gemäß §§4-11 BGB-InfoV obliegen.

1. Abschluss des Vertrages

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit rückseitigem Anmeldeformular. Mit der Anmeldung bieten Sie RUF DER WALE
den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Rückbestätigung
von RUF DER WALE zustande.

2. Bezahlung

Mit Rechnungsstellung durch RUF DER WALE ist der im Vertrag vereinbarte Zahlungsbetrag binnen 14 Tagen nach
Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

3. Rücktritt

Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro an. Bei Rücktritt bis 30
Tage vor Beginn werden 80% des Reisepreises fällig. Bei Rücktritt innerhalb von weniger als 7 Tagen vor Reisebeginn
fallen 90% des Reisepreises an.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch und liegt die Ursache
in seinem Verantwortungsbereich, so entsteht hierdurch kein Anspruch auf Erstattung des ganzen oder anteiligen
Reisepreises.

5. Kündigung

Im Falle von Störung der Reise durch den Kunden ist RUF DER WALE berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen,
wenn der Reiseteilnehmer trotz Ermahnung nachhaltig die Reise stört oder sich in sonstiger Weise derart
verhält, dass RUF DER WALE die Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar ist. Dies gilt insbesondere, wenn der
Kunde sich nicht an sachlich begründete Anweisungen der Reiseleitung oder des beauftragten Fachpersonals hält.
RUF DER WALE behält in diesem Fall den Anspruch auf den vollen Reisepreis, soweit nicht ersparte Aufwendungen
und Vorteile aus einer anderweitigen Nichtinanspruchnahme der Reiseleistungen gegeben sind.

6. Höhere Gewalt

6.1. Beide Vertragspartner sind berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Reise infolge bei Vertragsabschluss
nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird. Die sich hieraus ergebenden Folgen bestimmen sich nach der gesetzlichen Regelung des §
651j Abs.2 BGB. Punkt 3. dieser AGB bleibt hiervon unberührt.

6.2. Die Reiseleitung ist berechtigt, ihre persönliche Teilnahme an der Reise -auch kurzfristig- ohne Nennung von
Gründen abzusagen. Eine anteilige Rückerstattung erfolgt nach billigem Ermessen, wenn die Reiseleitung alle
sonstigen vertraglich vereinbarten, z. B. organisatorischen Leistungen erbringt.

7. Haftung

7.1. Die vertragliche Haftung für Schäden außer für Körperschäden wird auf den einfachen Reisepreis Preis begrenzt,

7.1.1. soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

7.1.2. soweit RUF DER WALE für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein z. B. wegen des Verschuldens
eines Leistungserfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

7.2. Die Haftung von RUF DER WALE auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruht, ist für Sachschäden auf die Höhe des einfachen Reisepreises beschränkt.

7.3. RUF DER WALE haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausfahrten, Beförderungsleistungen von und
zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), insofern diese Leistungen in der Reisebeschreibung oder der
Buchungsbestätigung oder in sonstiger Weise als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, dass sie für den Kunden
erkennbar nicht Bestandteil der Leistungen von RUF DER WALE sind oder er durch die Reiseleitung darauf
hingewiesen wurde.

8. Obliegenheiten des Kunden

8.1. In dem Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß durchgeführt werden kann und der Kunde Abhilfe verlangt, ist
der Kunde verpflichtet, RUF DER WALE den aufgetretenen Mangel unverzüglich mindestens in Textform (Email
oder Schriftform) anzuzeigen. Wird diese Anzeige schuldhaft unterlassen, ist eine Minderung des Reisepreises
ausgeschlossen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Mängelanzeige erkennbar unmöglich oder aus anderen
Gründen dem Kunden unzumutbar ist.

8.2. Der Kunde hat seinerseits alles Zumutbare dafür zu tun, den Eintritt eines Schadens zu verhindern und eingetretene
Schäden gering zu halten. Er hat RUF DER WALE unverzüglich auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam
zu machen.

9. Ausschluss von Ansprüchen

9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber RUF DER WALE geltend zu machen.
Nach Fristablauf kann der Kunde Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er die Frist nachweislich ohne eigenes
Verschulden versäumt hat.

9.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt am
Tag nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise.

10. Sonstiges

10.1. Eine Rücktritts- sowie evtl. Auslandskranken/Unfallversicherung unter Einbeziehung des gesamten Reisepreises
sind abzuschließen.

10.2. Eine Verlängerung der Reise fällt nicht unter diese Vertragsleistung. Es besteht kein Anspruch auf Reiseleiterservice.

 

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